1. Erstberatung § 34 RVG
In der Erstberatung erhalten Sie zu Ihrem Rechtsproblem einen Rechtsrat oder eine Auskunft. Dabei kann die erste Beratung ebenso telefonisch oder per E-Mail durchgeführt werden.
Die Kosten betragen in der Regel zwischen 59,50 und 226,10 Euro.
Ergibt sich aus der Erstberatung ein weiterer Handlungsbedarf wie z. B. eine Klageerhebung, so werden die Kosten für die Erstberatung auf die Kosten für die anwaltliche Vertretung angerechnet.
2. Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung
Die Aufwendungen für die außergerichtliche Vertretung oder die Prozessvertretung werden gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dabei bemisst sich die Höhe nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert.
Zum RVG stehen Ihnen hier weitere Informationen bereit.
3. Rechtsschutzversicherung
Im Falle einer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie die erforderliche Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, zur Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung selbst tragen müssen.
Beratungsverträge
Sollten Sie eine dauerhafte Rechtsberatung oder Unterstützung für ein bestimmtes Projekt benötigen, dann haben Sie die Möglichkeit, mit mir einen Beratungsvertrag abzuschließen. Hierbei wird nach einem persönlichen Gespräch über die Anforderungen an die Tätigkeit und die Dauer des Einsatzes ein angemessener Stundesatz vereinbart. Für weitere Informationen können Sie gerne jederzeit kontaktieren.
Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
In Fällen, in denen keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, bestimmen sich die Kosten nach dem RVG.
Bei gerichtlichen Verfahren müssen unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Stundensatz vereinbart wird, gemäß § 4 Abs. 1 RVG zumindest die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden.